Citybahn Bürgerentscheid in Wiesbaden

Stadt Wiesbaden unterdrückt Informationen zur technischen Vorplanung unterirdischer Arbeiten für geplante Citybahn

Und dafür hat man offenkundig gute Gründe ...

  • Über einen Streckenabschnitt von acht (!) Kilometer müssen Kanäle neu verlegt werden
  • Verheimlicht: Privatgrundstücke werden mutmaßlich in Mitleidenschaft gezogen
  • Durch Tiefbauarbeiten in bis zu 10 Meter Tiefe erzeugte Grundwasserabsenkungen drohen den ökologisch hochwertigen, nicht ad hoc ersetzbaren denkmalgeschützten Alleen-Altbäumen die Versorgung abzuschneiden => Weitere „Baumopfer" neben der ohnehin schon großen Anzahl angekündigter Baumfällungen!
  • Ein Baumsachverständiger hatte Dezernent Kowol bereits vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass durch Baumaßnahmen für die CityBahn herbeigeführte Wurzelschädigungen zum langsamen Absterben vieler weiterer Bäume in den Folgejahren führen könnten. Doch für sein CityBahn-Projekt scheint dem Umweltdezernenten offenbar kein Opfer zu groß zu sein.
  • Sachinformationsblatt" der Stadt Wiesbaden zum Bürgerentscheid täuscht Wiesbadens BürgerInnen im Hinblick auf den Wert von Ersatzpflanzungen für alte denkmalgeschützte Straßenbaum-Alleen: Der Altmeister der deutschen Baumkunde, Aloys Bernatzky, zum Funktionswert einer 100-jährigen freistehenden Buche bei besten ökologischen Voraussetzungen: Um die Blattmassenwirkung einer 100-jährigen Buche ad hoc zu ersetzen, müssten 5.400 Jung-Buchen am gleichen Ort nachgepflanzt werden.
    … und hierbei ist noch nicht einmal die hohe Bedeutung von Altbäumen als Lebens- und Fortpflanzungsstätte für eine Vielzahl innerstädtisch lebender Arten berücksichtigt!
    Die Welt spricht von Artensterben, was tun wir dagegen?

Petition zur Abwahl von Stadtrat Kowol als Dezernent für Umwelt und Verkehr!

Die Baumschutzinitiative Wiesbaden hat am 1. Oktober 2020 auf der Rechtsgrundlage des Hess. Umweltinformationsgesetzes bei der Stadt Wiesbaden einen Antrag auf Akteneinsicht eingereicht, der sich auf die technische Vorplanung unterirdischer Arbeiten im Hinblick auf die geplante CityBahn bezieht:

„Betr.: Unterirdische Vorarbeiten für die geplante Citybahn und die Auswirkungen dieser Vorarbeiten und/oder sich daraus ergebende Änderungen am Abwassermanagement, an der Wasserversorgung, Stromversorgung, Gasversorgung, Regenrückhaltebecken, Kanaleinstiegsschächten sowie Telekommunikationseinrichtungen und sonstige unterirdisch befindliche Objekte."

Bis heute wurden die gewünschten Informationen nicht antragsgemäß zugänglich gemacht. Rein vorsorglich sei erwähnt, dass Umwelt- und Verkehrsdezernent Kowol nachweislich seit seinem Amtsantritt mehrfach - auch anwaltlich - ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass bei der Geltendmachung umweltinformationsrechtlicher Auskunftsansprüche vom Antragsteller gesetzte Fristen seitens der auskunftspflichtigen Behörde (Stadt Wiesbaden vertreten durch den Magistrat) zu beachten sind.

Das Hess. Umweltministerium hatte dies – die Lokalpresse berichtete im September 2011 darüber – einer von der Baumschutzinitiative Wiesbaden mandatierten Rechtsanwaltskanzlei schriftlich bestätigt. Arbeitsüberlastungen, Krankheits- und Urlaubsfälle sind nach einheitlicher Rechtsprechung keine zulässigen jur. Rechtfertigungsgründe für Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem HUIG.

Eigentlich sollte daher ein „grüner" Dezernent umweltinformationsrechtliche Auskunftsansprüche von Bürgern nicht konterkarieren und verschleppen. Schon gar nicht, wenn diese im Zusammenhang mit einem Projekt stehen, das aktuell im Fokus des öffentlichen Interesses steht: Die geplante CityBahn!

Immerhin wurde Stadtrat Kowol auf Wunsch von B90/Die GRÜNEN für das Amt eines hauptamtlichen Dezernenten vorgeschlagen. Von einer politischen Partei, die sich ausweislich ihres Wahlprogramms damit schmückt, für Bürgerbeteiligung und Transparenz im Verwaltungshandeln einzutreten.

Wie sieht der von hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten geleistete Diensteid aus?

§ 47 Diensteid (Hessisches Beamtengesetz)
§ 72 Eidesformel HBG-alt

(1) Der Diensteid nach§ 38 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes hat folgenden Wortlaut:

Ich schwöre, daß ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe"

Kosten
Wichtige Hinweise zum Bürgerentscheid CityBahn am ...

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